
Alle Professor(innen)en und Mitarbeiter(innen), deren Tätigkeit nicht zwingend vor Ort benötigt wird, sollen aus diesem Grund bis auf Weiteres den Universitätsräumen fernbleiben und ihre Tätigkeit in „mobiler Arbeit" durchführen. Sollte eine Tätigkeit vor Ort dringend notwendig sein, ist die Verweildauer in den Räumen der Universität sowie die gleichzeitige Anwesenheit von Personen auf ein Minimum einzuschränken.
Es ergeht folgende Anordnung durch Rektor und Kanzler:
Alle wissenschaftlichen Beschäftigten sollen den Universitätsräumen grundsätzlich fernbleiben. Bezüglich der unbedingt erforderlichen Präsenz entscheidet der jeweilige Fachvorgesetzte. Soweit erforderlich werden hiermit die Anordnungsbefugnisse des Rektors bis auf Widerruf den Fachvorgesetzten übertragen. Wissenschaftliche Beschäftigte abeiten mit "Vertrauensarbeitszeit" , sodass diese ohne Weiteres einer mobilen Tätigkeit nachgehen können. Anträge o.Ä. sind nicht notwendig.
Bezüglich nichtwissenschaftlicher Beschäftigter trifft der jeweilige Vorgesetzte die Entscheidung. Bei nichtwissenschaftlichen Beschäftigten ist zu prüfen, ob eine mobile Tätigkeit von außerhalb möglich ist (Home Office /mobile Arbeit). Im Zweifel können sich die Mitarbeiter/innen mit dem Personaldezernat in Verbindung setzen. Sollte mobiles Arbeiten nicht möglich sein, befinden sich die Beschäftigten in Abrufbereitschaft.
Bezüglich des nichtwissenschaftlichen Personals der zentralen Universitätsverwaltung trifft der Kanzler die Entscheidung.
Allen Beschäftigten, die mobiler Arbeit nachgehen oder in Abrufbereitschaft sind, wird das Entgelt fortgezahlt.
Das Universitätsrechenzentrum bleibt zur Aufrechterhaltung der technischen Infrastruktur besetzt.
Um eine Ansammlung von Mitarbeiter(innen) in Büros zu vermeiden, ist von den jeweiligen Vorgesetzten die Einführung von Schichten zu prüfen und anzuordnen.
Die Hausdirektoren sollen ebenfalls nach Möglichkeit werktäglich vor Ort sein. Besteht Anlass für die Hausdirektoren, nicht vor Ort zu sein, melden sie sich bitte beim Personaldezernat per E-Mail unter Angabe der Gründe ab und benennen einen Vertreter.
Labore, Versuchsanlagen und weitere Forschungseinrichtungen sind so zu betreiben, dass sie jederzeit unter Sicherung der Forschung und Wahrung der Sicherheit für Personen und Einrichtungen im Notbetrieb weiter betrieben oder geordnet geschlossen werden können. Die hierzu bestehenden einzelnen Maßnahmenregelungen sind zu beachten.
Bis auf Weiteres ist jeden Donnerstag die Anwesenheit in den Instituten und Einrichtungen an das Personaldezernat (personaleinzelzuv [dot] tu-freiberg [dot] de) zu übermitteln. Ein entsprechendes Muster-Formular wird bereitgestellt.
Weitere Maßnahmen
Wie bereits mit der Rektoranordnung vom 13.03.2020 mitgeteilt, sind alle bereits erfolgten Dienstreiseanordnungen für noch nicht angetretene Dienstreisen aufgehoben. In besonders dringlichen Fällen kann der Antrag auf Anordnung erneut vorgelegt werden. Die Dienstreiseanordnung soll im Einvernehmen mit dem Kanzler bzw. dem Rektor nur erfolgen, wenn die Dienstreise unumgänglich für die Aufrechterhaltung des Forschungs- und Lehrbetriebs oder die Funktionsfähigkeit der Universität ist und nicht durch andere Mittel ersetzt werden kann.
Nebentätigkeitsgenehmigungen für Lehrtätigkeit im Ausland und in Deutschland außerhalb Sachsens werden mit sofortiger Wirkung ausgesetzt, soweit damit Reisen verbunden sind. Es ist zu prüfen, ob auf geeignete digitale Formate zurückgegriffen werden kann.
Alle Präsenz-Veranstaltungen in Räumen der Technischen Universität Bergakademie Freiberg, die nicht für die Aufrechterhaltung des Forschungs- und Lehrbetriebes dringend erforderlich sind und bei denen nicht nur Angehörige unserer Universität anwesend sind, werden hiermit im Interesse der Aufrechterhaltung der Ordnung der Universität untersagt. Sowohl externe als auch interne Sitzungen oder ähnliches sollen sofern unumgänglich per Telefon- oder Videokonferenz stattfinden.
Besucher (Nichtuniversitätsangehörige), die nicht bereits vor Ort sind, sind unter Hinweis auf die derzeitige Situation auszuladen und Besuche auf unbestimmte Zeit zu verschieben bzw. ist der Zweck der Besuche über Telefon- und/oder Videokonferenz zu erreichen (z.B. bei Berufungsverfahren). Bei dennoch zwingend notwendigen Besuchen (z.B. Prüfungen von Geräten o.ä.) bittet der Rektor um das Ausfüllen dieses Formblattes und dessen Übermittlung in elektronischer Form an die Referentin Christin Grunenberg. Das Formblatt sollte aufgrund der Ausführungen zum Datenschutz zweiseitig ausgedruckt werden!
Die Lesesäle der Universitätsbibliothek werden ab dem 14.03.2020 bis auf weiteres geschlossen. Die Universitätsbibliothek informiert über einen Ausleihbetrieb, der vor allem den Studierenden dienen soll, die nachweislich aktuell eine Bachelor- / Master- oder Diplomarbeit anfertigen.
Die Computerpools werden geschlossen.
Die terra mineralia wird geschlossen.
Die Gebäude der TU Bergakademie Freiberg werden ab dem 17.03.2020 für die Öffentlichkeit verschlossen. Professor(innen)en und Mitarbeiter(innen) erhalten Zutritt zu den Gebäuden durch Ihren Dienstausweis/Schlüssel.
Mehr Informationen finden Sie hier.